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1. Allgemeines
Lieferung, Leistung und Angebote der büro & objekt Einrichtungen GmbH erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistungen gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Angebote und Preise
2.1 Die Angebote der büro & objekt Einrichtungen GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und schriftliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch die büro & objekt Einrichtungen GmbH.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Zur Berechnung kommt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Verkaufspreis.
Kosten für Versand, Fracht sowie sonstige Nebenkosten und andere Abgaben, aber auch ggf. anfallende
Steuern und Zölle sind vom Vertragspartner gesondert zu vergüten und im Warenpreis nicht enthalten.
2.4 Die Verkaufsangestellten der büro & objekt Einrichtungen GmbH sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.5 Besteht der Auftrag ganz oder teilweise aus Sonderanfertigungen (Nicht-Preislistenartikel)
oder übersteigt die Angebotssumme bei Preislistenartikeln den Betrag von € 15.000,--, so haben wir
auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einen Anspruch auf Anzahlung von 30% der Auftragssumme binnen
10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung, ein Drittel bei Anlieferung, und die Restzahlung erfolgt bei
Rechnungserhalt innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse.
3. Erfüllungsort, Gefahrtragung
Erfüllungsort ist stets am Sitz der büro & objekt Einrichtungen GmbH. Lieferungen erfolgen ausschließlich
auf Gefahr des Vertragspartners, auch bei ggf. vereinbarter kostenfreier Lieferung ab Werk. Eine Versicherung
wird nur auf Verlangen des Vertragspartners und auf dessen Kosten abgeschlossen.
4. Lieferung, Abnahme
4.1 Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Rücktritt vom Vertrag
oder Schadensersatz erfordern auf alle Fälle Verzug und angemessene Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung,
wobei die Nachfrist mindestens 4 Wochen betragen muß. Schadensersatz wird außerdem nur im Falle grober
Fahrlässigkeit geleistet.
4.2 Die büro & objekt Einrichtungen GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Der Vertragspartner ist zur ordnungsgemäßen Abnahme verpflichtet.
5. Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen.
Die Geltentmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von der büro & objekt Einrichtungen GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum, bis alle
gegenwärtigen Ansprüche gegen den Vertragspartner sowie die künftigen, soweit sie mit der Ware
in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
7. Gewährleistung, Zurückhaltungsrecht, Aufrechnung
7.1 Ungeachtet der ohnehin für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflicht müssen vom
Vertragspartner offensichtliche Mängel unverzüglich und jedenfalls innerhalb einer Woche nach
Erhalt der Ware gerügt werden.
7.2 Die büro & objekt Einrichtungen GmbH kann nach Ihrer Wahl zunächst nachbessern oder eine
Ersatzlieferung vornehmen. Nur im Falle des endgültigen Fehlschlages der vorgenannten Maßnahmen
kann der Vertragspartner Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Weitere
Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Die büro & objekt Einrichtungen GmbH haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Für Kaufleute ist die Geltentmachung eines Leistungsverweigerungsrechts oder Zurückhaltungsrecht
ausgeschlossen. Allgemein ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann zulässig, wenn es sich
hierbei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der büro & objekt Einrichtungen GmbH und dem
Vertragspartner gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann und dabei nicht nur Minderkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist für alle Streitigkeiten
unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien das Amtsgericht Gießen oder beim
Vorliegen der sachlichen Zuständigkeit das Landgericht Gießen international und örtlich ausschließlich
zuständig.
8.3 Diese Zuständigskeitsregelung gilt auch dann, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland besitzt und der zwischen der büro & objekt Einrichtungen GmbH und
dem Vertragspartner unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Vertrag
schriftlich geschlossen oder vom Vertragspartner die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
schriftlich bestätigt wird.
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