Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

Lieferung, Leistung und Angebote der büro & objekt Einrichtungen GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.


2. Angebote und Preise

2.1 Die Angebote der büro & objekt Einrichtungen GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und schriftliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch die büro & objekt Einrichtungen GmbH.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3 Zur Berechnung kommt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Verkaufspreis. Kosten für Versand, Fracht sowie sonstige Nebenkosten und andere Abgaben, aber auch ggf. anfallende Steuern und Zölle sind vom Vertragspartner gesondert zu vergüten und im Warenpreis nicht enthalten.

2.4 Die Verkaufsangestellten der büro & objekt Einrichtungen GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.5 Besteht der Auftrag ganz oder teilweise aus Sonderanfertigungen (Nicht-Preislistenartikel) oder übersteigt die Angebotssumme bei Preislistenartikeln den Betrag von € 15.000,--, so haben wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einen Anspruch auf Anzahlung von 30% der Auftragssumme binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung, ein Drittel bei Anlieferung, und die Restzahlung erfolgt bei Rechnungserhalt innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse.


3. Erfüllungsort, Gefahrtragung

Erfüllungsort ist stets am Sitz der büro & objekt Einrichtungen GmbH. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Vertragspartners, auch bei ggf. vereinbarter kostenfreier Lieferung ab Werk. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Vertragspartners und auf dessen Kosten abgeschlossen.


4. Lieferung, Abnahme

4.1 Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz erfordern auf alle Fälle Verzug und angemessene Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung, wobei die Nachfrist mindestens 4 Wochen betragen muß. Schadensersatz wird außerdem nur im Falle grober Fahrlässigkeit geleistet.

4.2 Die büro & objekt Einrichtungen GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Vertragspartner ist zur ordnungsgemäßen Abnahme verpflichtet.


5. Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen. Die Geltentmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


6. Eigentumsvorbehalt

Die von der büro & objekt Einrichtungen GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum, bis alle gegenwärtigen Ansprüche gegen den Vertragspartner sowie die künftigen, soweit sie mit der Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.


7. Gewährleistung, Zurückhaltungsrecht, Aufrechnung

7.1 Ungeachtet der ohnehin für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflicht müssen vom Vertragspartner offensichtliche Mängel unverzüglich und jedenfalls innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware gerügt werden.

7.2 Die büro & objekt Einrichtungen GmbH kann nach Ihrer Wahl zunächst nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Nur im Falle des endgültigen Fehlschlages der vorgenannten Maßnahmen kann der Vertragspartner Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Die büro & objekt Einrichtungen GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Für Kaufleute ist die Geltentmachung eines Leistungsverweigerungsrechts oder Zurückhaltungsrecht ausgeschlossen. Allgemein ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann zulässig, wenn es sich hierbei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der büro & objekt Einrichtungen GmbH und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann und dabei nicht nur Minderkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist für alle Streitigkeiten unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien das Amtsgericht Gießen oder beim Vorliegen der sachlichen Zuständigkeit das Landgericht Gießen international und örtlich ausschließlich zuständig.

8.3 Diese Zuständigskeitsregelung gilt auch dann, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland besitzt und der zwischen der büro & objekt Einrichtungen GmbH und dem Vertragspartner unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Vertrag schriftlich geschlossen oder vom Vertragspartner die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wird.